Von: bank_der_kuenste@gmx.de

Datum: Mon, 9 Apr 2001 19:23:25 +0200

An: "Bank der Künste"



Die Hausordnung des humanistischen, neusprachlichen und europäischen Gymnasium bei St. Anna, Augsburg (GbStAA)

Dieses Regelwerk birgt einige Tücken, ich wette, jeder hat schonmal dagegen verstoßen, doch es gibt auch Vorschriften, die so unpräzise, fehlerhaft und widersprüchlich formuliert sind, daß es bei entsprechender Auslegung einleichtes ist, diese zu umgehen.

(Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf Hausordnung (9/2000); Regelungen im Bezug auf Krankheitsanzeige, Entschuldigung und Unterrichtsbefreiung zum Aushang im Klassenzimmer; Die Aufgaben der Klassensprecher; Brandschutzordnung; Hinweise zur Handhabung der Absenzenregelung am GbStAA).

Ein Punkt, gegen den jeder sicher schon mal verstoßen hat, ist "Sauberkeit". Dazu steht: "[...] Verpackungen, Flaschen und Abfall sind an den dafür vorgesehenen Stellen differenziert zu entsorgen:" und zwar Grün/Gelb/Braun/Grau. Nun das Problem: dieses "SIND" bedeutet, man MUSS es an den richtigen Stellen entsorgen. Klartext: Wenn ihr euch im E-Bau am Automat so ein Tetra-Pack EisTee kauft, müßt ihr, um es - leergetrunken - zu entsorgen (-> Gelbe Tonne) in die Pausenhalle Altbau gehen, denn dort sind die "dafür vorgesehenen Stellen". Das hat sicher wirklich nochniemand gemacht. Es gibt da aber noch einen kleinen Trick: Wenn ihr es mit Altöl beschmiert ist es zwar immernoch Grüner-Punkt-Verpackungsmaterial, aber verschmutzt und muß infolgedessen im Restmüll oder einer Sondermülldeponie landen. Achja, falls ihr im Klassenzimmer eine kleine Topfpflanze habt und da fällt ein Blatt weg: das gehört selbstverständlich in die Braune Tonne, welche sich im Altbaupausenhof befindet, da wo die ganzen Fahrräder stehen.

Apropos Fahrräder: die kommen natürlich in erster Linie in den Fahrradkeller, da das aber zu umständlich ist, wird das nur in den seltensten Fällen getan, so findet man dort meistnur zwei Stück und desweiteren Sofas, Tische, Stühle und andere Einrichtungsgegenstände, die aus Klassenzimmern entfernt werden mußten. Um aber dennoch eine geregelte Zweiradunterbringung zu gewährleisten, wartet die Hausordnung hierfür mit dem längsten und wahrscheinlich unmißverstänlichsten Satz auf, den sie zu bieten hat:
§§§< "[...] für Fahrräder, aber auch für Motorräder und Mopeds [, stehen] auf dem Pausenhof des Hauptgebäudes zwei Reihen parallel zur Schertlinstraße (siehe Hinweisschild), der Raum unter dem Vordach des Erweiterungsbaus (immer senkrecht zur Hauswand parken!), der Streifen entlang der Trennmauer zwischen Haupt- und Eweiterungsbau (senkrecht zur Mauer aufstellen!) und das von Büschen eingesäumte Areal an der Schertlinstraße zur Verfügung.">§§§

Versuchen wir da mal durchzusteigen: "[...] für Fahrräder [... stehen] auf dem Pausenhof des Hauptgebäudes [~gemeint ist wohl der Altbau] zwei Reihen parallel zur Schertlinstraße [~die Reihen parallel zur Schertlinstraße? Oder die Fahrräder? Oder beides?] (siehe Hinweisschild) [~jenes verwitterte Ding, das wieder dieselben Fragen aufwirft, welches aber auch nur bedeuten könnte: Da geht's zum Fahrradabstellplatz!], der Raum unter dem Vordach [~man könnte auch sagen: die betonierte Unkrautwanne, wos überall durchtröpfelt] des Erweiterungsbaus (immer senkrecht zur Hauswand [~Fensterfront] parken!), der Streifen entlang der Trennmauer zwischen Haupt- und Eweiterungsbau [~tja, wo ist da ne Trennmauer zwischen den Gebäuden? Es gibt zwar nen Verbindungsgang, aber das... hmm. Es könnte jedoch sein, daß das Mäuerchen, das den Altbauparkplatz vom E-Bau-Vorplatz trennt, gemeint ist.] (senkrecht zur Mauer aufstellen!) und das von Büschen eingesäumte Areal an der Schertlinstraße [~also da wo Büsche drumrumstehen? Das  wären beide Parkplätze und der gesamte E-Bau-Vorplatz, das reicht wohl dann sowieso!] zur Verfügung." Alles klar?

Da kommt man also um 8.00hin die Schule und stellt fest, daß es kingelt - was es noch öfters tun wird - man weiß aber nicht so genau, warum es das tut, denn nirgends im ganzen Schulhaus steht, wann es wie und warum gongt. Allerdings gibt es einen einzigen Plan (S1), wo vermerkt ist, vonwannbiswann die Stunden/Pausen gehen, nicht aber die Klingelzeichenordnung (soetwas im Klassenzimmer auszuhängen scheint wohl nicht nötig zu sein), ein Zusammenhang zwischen Zeit und Läuten ist also nicht gegeben. Deshalb schlage ich vor, daß vom Klassleiter ein Zeit-Dienst (2 Personen) eingesetzt wird, der, rückt das Ende einer Stunde näher, zu einer der öffentlichen Uhren (in jedem Stockwerk), da man sich ja auf irgendeine allgemeingültige Zeit einigen muß, geht und die Klasse zum exakten Zeitpunkt über das Ende informiert. Vor dem Unterricht kann man sich unteranderem in der "gedeckten Pausenhalle" aufhalten; demnamennach muß das dort sein, wo alles für ein Bankett bereit steht; auch möglich wäre, daß die Halle von einer anderen - gewollt geschwängert wurde, dessenungeachtet erscheint es am wahrscheinlichsten, daß jener Raum gemeint ist, in welchem auch der Vertretungsplan hängt.

Interessanter indessen ist der Punkt 1.2: "Wenn eine Anfangsstunde ausfällt, ist der Aufenthaltsraum 004 aufzusuchen." Die Angewohnheit einiger Schüler, zu solch einem Zeitpunkt zuhause zu bleiben und auszuschlafen, wird nicht geduldet; oder ist sie nurnicht geregelt worden...?

Die wichtigste Bemerkung zum Thema "Einlass in das Schulgebäude" (1.2) ist zweifesohne: "Die im 2.Stock des Altbaus befindlichen versperrbaren Ablageboxen sind in erster Linie der Kollegstufe vorbehalten."

"1.3 Die Schüler der 5.-10. Klassen halten sich während der Vormittagspausen im Hof ihres Gebäudes [~Merke: IHRES! Wessen Klassenzimmer im Altbau ist, der hüte sich, auch nur in die Nähe der Tischtennisplatten zu kommen!], im Atrium, in der Pausenhalle [~übrigens steht nirgendwo in der Pausenhalle, daß es die Pausenhalle is, dafür aber in dem Raum vor den Turnhallen] oder in der Vorhalle des Haupt-[~eben das, wo "Pausenhalle" dransteht; man kann es aber anscheinend auch "gedeckte Pausenhalle" nennen] bzw. E-Baues auf, also kein Aufenthalt in Gängen [... ~das bringt uns an einen kritischen Punkt: entweder, die Schüler dürfen sie überhauptnicht betreten, haben aber folglich Probleme, die für den Pausenaufenthalt vorgesehenen Orte zu erreichen, weilja die Pause ohne Zeitlichen Zwischenraum auf den Unterricht folgt, oder die Schüler dürfen die Gänge zum durchgehen benutzen (dort aber nicht stehenbleiben), können dann auch infolgedessen während der Pause zwischen den Orten wechseln (was im Moment der Pausenaufsichten, die offensichtlich die Hausordnung sehr eigenwillig auslegen, wegen nicht möglich ist); diese Verfahrensweise brächte weitere Vorteile mitsich: die Schüler könnten so auch den Unterricht rechtzeitig erreichen, was eben nicht möglich wäre (ursächlich des fehlenden Zeitzwischenraums), wenn sie die Gänge während der Pausen nicht betreten könnten. Die Hausordnung sähe bei solcher Auslegung nicht vor, daß die Schüler beim Läuten (denn das ist ja selbst schon nicht vorgesehen) um 9.45h bzw. um 11.26h zu ihren Klassenzimmern gehen, denn die Pause dauert ja - laut Zeitplan - bis 9.50h bzw. 11.30h; wer sich folglich zu diesem Zeitpunkt in den Gängen aufhält, handelt wider den Regeln und wird kostenpflichtig verurteilt, alle nach den Sommerferien abgelaufenen Milchschnitten in einer Pause zu essen.]".

Das Problem, wo man sich wie aufzuhalten hat, wo zu essen und was sonst zu beachten ist, wenn Mittagspause herrscht, stellt sich nicht, da im Zeitplan gar keine Vorgesehen ist.
"Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten." (GSO §33 Abs. 4). Dem ist aber nicht so, wenn man am GbStAA eine 7.Stunde hat, da diese zeittafelgemäß den Zeitraum von 13.00h bis 13.55h einnimmt.

"Der Lehrer beendet die Stunde" scheint ein Gerücht zu sein. Dies wäre sowieso ungerechtfertigt, da man ja fast immer pünktlich anfängt, was ja zufälligerweise meistens mit einem Klingeln einhergeht, (und wenn nicht ist meistens der Lehrer zu spät) infolgedessen muß man auch zum an der Zeittafel vermerkten Zeitpunkt gehen dürfen.

"1.4 [... Auf dem Schulgelände sind] alle Aktivitäten zu unterlassen, die zur Erhöhung der Unfallgefahr (z.B. Schneeballwerfen, [~, Armbrustschießen, Minensuchen,] Schleifen, [~Hobeln, Schmieden, Sägen,] Inline-Skating[~,  Snowboarden, Wasserskifahren, Rafting]) beitragen.

Die beiden Parkplätze dürfen von Schüler(innen) [~wenn mann die Klammern wegläßt, heißt es "von Schüler"] im interesse ihrer Sicherheit in der Pause nicht betreten werden. [~während des Unterricht bleibt der Aufenthalt dort jedoch unbeanstandet]".

Klassenraumordnung: "Jede Klasse hat in ihrem Raum für Sauberkeit zu sorgen.", so heißt die Devise. Jedoch wird die darauffolgende Drohung "Gegebenenfalls muss dies nach dem Unterricht nachgeholt werden." sofort im Punkt 6.5 ("[...] Alle Schüler verlassen sofort nach Ende des Unterrichts das Schulgebäude.") entkräftet. Außerdem können dazu erstrecht keine Einzekpersonen ,verdonnert' werden, da die "Klasse" als Kollektiv dafür verantwortlich ist.

"6.4 In jedem Klassenzimmer wird [...] eine Liste angeschlagen, in dem [sic!] sämtliche Schüler(innen) in der Reihenfolge aufgeführt sind, wie sie ihren Ordnerdienst versehen. [~d.h.: wer keinen Ordnerdienst macht, erscheint nicht auf der Liste. Wie praktisch!!!]".

BRANDSCHUTZ: vorbeugende Maßnahmen: "Alle Flucht- und Rettungswege müssen frei gehalten werden. [~ kein Kommentar]. - Die Türen zum Treppenhaus (Schwingtüren) müssen zur Minderung der Rauchausbreitung unbedingt geschlossen gehalten werden [~ wer trotzdem in eines der oberen Stockwerke muß, kann bei Frau Bolg erfahren, wie er dies über die Fassade erreicht]..." - "Schultaschen und Jacken bleiben im Klasszimmer"; wer seine Jacke gerade anhat (das Problem mit der Heizung soll an anderer Stelle erörtert werden), muß diese Ausziehen und gegebenenfalls dorthinbringen, aber Vorsicht!, die jüngeren Klassen haben Vortritt! Es haben auch die Schüler zügig zum Sammelplatz zu gehen, "die sich bei Alarm an einem beliebigen Punkt des Schulgeländes befinden [~ z.B. in der Turnhalle an den Ringen hängend, an einem Auto auf dem Altbauparkplatz Sprengstoff anbringend, mit Kotzkrämpfen vor dem Pausenverkauf liegend, ohnmächtig von den Lösungsmitteln der "Saubär-Farbe", vom Münzfernsprecher Herrn Mayer anrufend, beim BMA, aufgespießt an einer Sonnenuhr (nil nisi corde), auf der Kuppel der Sternwarte, u.ä.]".
Letzter Punkt: falls ihr mal nicht da seid... "Vor Unterrichtsbeginn [~ also vor 8.05h] [...] nehmen die Absenzenheftführer der Klasse Kontakt mit dem Sekretariat auf. Sie vergleichen dann die eingegangenen Krankmeldungen mit der tatsächlichen Fehlliste. Fehlt ein Schüler zu  d i e s e m  Zeitpunkt [~also vor 8.05h] unentschuldigt, werden  s o f o r t  die Eltern telefonisch davon in Kenntnis gesetzt. [...] Wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, muss die Schule nach Lage des Einzelfalls die Entscheidung treffen, ob es gerechtfertigt erscheint, die örtliche Polizeidienststelle zu verständigen [~so nach dem Motto: ach nee, des is ja sowieso son Arsch]."
Man sieht also an diesen Beispielen sehr gut, daß es kein Problem ist, mit einem großen Aufwand an Sprache garnix auszusagen. Ich hoffe, euch geholfen und amüsiert und vielleicht auch das Interesse an offiziellen Schriftstücken in euch geweckt zu haben. Viel Spaß!

psycho